Mi, 21.07.21
Recht auf Unterstützung in Verfahren: verfahrensbezogene Vorkehrungen
Verfahrensbezogene Vorkehrungen sind alle notwendigen und angemessenen Änderungen und Anpassungen, die eine Person braucht, um „Zugang zum Recht“ erhalten zu können. Unter nämlichem Titel gewährt Art 13 Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Assistenz und Unterstützung, um den Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zum Recht barrierefrei zu gestalten. Allein: Diese Bestimmung scheint weithin unbekannt zu sein. In diesem Beitrag erfolgt eine Einordnung innerhalb der Konvention, sowie im größeren Rahmen menschenrechtlicher Verpflichtungen.
interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht: https://www.lindeverlag.at/zeitschrift/ifamz-3/zpe/inhalt/ZPE006_14.pdf