beratung
Dr.in Marianne Schulze, LL.M. ist eine internationale Menschenrechts-Expertin mit einem Fokus auf soziale Nachhaltigkeit. Sie hat Erfahrung in der Beratung nationaler Institutionen und transnationaler Organisationen und war Mitglied des Advisory Boards der Zivilgesellschaftsplattform der Grundrechtsagentur der Europäischen Union.
Die Juristin arbeitete international an mehr als 20 Resolutionen für die UNO-Generalversammlung sowie den UN-Sicherheitsrat, verhandelte federführend die erste eigenständige Bestimmung zur Entwicklungszusammenarbeit in einem internationalen Menschenrechts-Vertrag der Vereinten Nationen, und initiierte die Implementierung in deren führenden Gremien.
Sie gab den Anstoß für die UN-Generaldebatte (High-Level Meeting) zu Menschen mit Behinderung im September 2013; sie ist regelmäßig für Agenturen der Vereinten Nationen im Einsatz, jüngst für unicef zum Schutz von Kinderrechten in Vietnam und in Botswana im Auftrag von UNDP. Sie war lange Jahre Mitglied des Monitor-Teams der Internationalen Kampagne gegen Landminen.
In Österreich war sie als Gründungsvorsitzende des Monitoringausschusses zur Einhaltung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine treibende Kraft der Reform des Sachwalterschaftsgesetzes. 2011 und 2015 verantwortete sie den Bericht der österreichischen Zivilgesellschaft für den Menschenrechtsrat in Genf im Rahmen der universellen Menschenrechtsprüfung, dem sich insgesamt 380 NGOs anschlossen.
Marianne Schulze ist Autorin des Handbuchs zur Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderung, das auf englisch, französisch, chinesisch, russisch und arabisch übersetzt wurde, sowie Mit-Herausgeberin eines Sammelbands zu den Verhandlungen der Konvention.
Die promovierte Rechtswissenschafterin studierte als Fulbright Stipendiatin Human Rights an der renommierten US-Universität Notre Dame und analysierte am Institut für Höhere Studien in Wien unter anderem die Umsetzung von EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in den damals neuen EU-Mitgliedstaaten. Nach Forschungen an der New York University Law School schrieb sie ihre Dissertation zu vergleichendem Verfassungsrecht mit dem Schwerpunkt Verhältnismäßigkeitsprinzip an der Universität Wien bei Prof. Dr.Dr.h.c. Clemens Jabloner. Während der Forschung zu ihrer Dissertation in den USA erarbeitete sie Entwürfe zur Barrierefreiheit und Entwicklungszusammenarbeit für die UN-Generalversammlung in New York, die Ergebnisse ihrer Kampagnenarbeit präsentierte sie an der renommierten Harvard Law School; der Vortrag erschien 2021 als Buchbeitrag bei Oxford University Press.
Marianne Schulze ist Vorstandsmitglied der Global Initiative on Psychiatry, Co-Initiatorin des Gründungsvereins Österreichische DemokratieStiftung und Vorsitzende des Universitätsrats der Paris Lodron Universität Salzburg.