Fr, 21.01.22
Kindeswohl inmitten struktureller Gewalt
Die Berichte über den Umgang mit – die Verschleppung von – Vorwürfen sexualisierter Gewalt gegen Kinder in der katholischen Kirche erinnern an die 2014 durchaus als bahnbrechend einzuordnende Kritik des UN Expert:innen-Gremiums zu Kinderrechten, CRC. Der Vatikan ist beobachtendes Mitglied bei den Vereinten Nationen, kann jedoch menschenrechtlichen Verpflichtungen vertraglich beitreten. Der Vatikan ist der UN Kinderrechtskonvention beigetreten und wird, so wie andere Vertragsstaaten, regelmäßig einer Überprüfung unterzogen. Diese endet mit Empfehlungen, die keine direkten rechtlichen Konsequenzen zeitigen.
2014 meinte der UN Fachausschuss für Kinderrechte zum Umgang des Vatikans mit Vorwürfen sexualisierter Gewalt:
Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass der Heilige Stuhl das Recht der Kinder auf Berücksichtigung ihres Wohls nur unzureichend berücksichtigt hat in Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sowie in Politiken, Programmenund Projekten, die für Kinder relevant sind und sich auf sie auswirken. Der Ausschuss ist besonders besorgt darüber, dass der Heilige Stuhl bei der Behandlung von Vorwürfen des sexuellen Kindesmissbrauchs die Wahrung des Ansehens der Kirche und den Schutz der Täter über das Wohl des Kindes gestellt hat, wie mehrere nationale Untersuchungskommissionen dokumentiert haben.
UN Fachausschuss Kinderrechte, CRC/C/VAT/CO/2, Absatz 29
Zur Einordnung der rechtlichen Stellung des Vatikans und damit verbunden den Vorwürfen sexualisierter Gewalt sei Geoffrey Robertsons Buch ‚Angeklagt: Der Papst: Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen‘ empfohlen.